Antrag auf Ausnahmegenehmigung
Feuerwerk das ganze Jahr - Antrag auf Ausnahmegenehmigung
Sie möchten mitten im Jahr ein eigenes Feuerwerk zur Hochzeit, zum Geburtstag oder Schulanfang abbrennen? Das geht durchaus, ist aber in Deutschland mit Einschränkungen und Auflagen verbunden. Während Sie Feuerwerksköper der Kategorie F1 und T1 ganzjährig erwerben und verwenden dürfen, ist der Erwerb und die Verwendung von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 auf die Silvesterzeit beschränkt. Wer also die beliebten Feuerwerksbatterien der Kategorie F2 unterm Jahr zünden möchte, der muss sich von der zuständigen Behörde (i.d.R. das Ordnungsamt) eine sogenannte Ausnahmegenehmigung ausstellen lassen. Diese ist meist Kostenpflichtig und je nach Region bewegen sich hier die Gebühren mit deutlichen Unterschieden. Einen Muster-Antrag für die Ausnahmegenehmigung finden Sie
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