Allgemeine Gefahrenhinweise:
Feuerwerkskörper bergen schon auf Grund ihrer Natur und Konstruktion eine bestimmte Gefahr, insbesondere bei der Anwendung und ganz besonders bei falscher Anwendung. Trotz behördlicher Typenzulassung und umfangreicher Qualitätsprüfung* eines jeden Produktionsloses, kann niemals eine 100% zuverlässige Funktion zugesagt werden. Z. Bsp. durch unentdeckte Produktionsfehler bei Einzelstücken, mechanischer Beschädigung während des Transportes oder falscher Lagerung (Einwirkung von Feuchtigkeit, Hitze u.ä) kann es zu Fehlfunktionen kommen, die Ihre Sicherheit, oder die von Dritten gefährden können. Die größte Gefahr geht aber leider meist durch falsche Handhabung aus. Diese Gefahren können i.d.R. durch die Einhaltung der gesetzlich vorgegeben Sicherheitsabstände deutlich minimiert werden. Um eine Gefährdung jedoch gänzlich auszuschließen, müsste der Sicherheitsabstand zu Personen und Objekten so ausgelegt sein, dass die Reichweite eines abgeschossenen Gegenstandes diesen Abstand unterschreitet. Bei Feuerwerksbatterien der Kat.2 (für Endverbraucher / Silvesterfeuerwerk) liegt dieser Abstand i.d.R. bei ca. 60m. Großfeuerwerker können den Abstand anhand der angegebenen Steighöhen für das jeweilige Produkt selbst ermitteln.Sie sollten sich bei der Anwendung von Feuerwerkskörpern stets verantwortungsvoll und umsichtig verhalten. Verlieren Sie niemals den Respekt vor Feuerwerk, aber Angst sollten Sie auf keinen Fall haben, da hier Nervosität und Unsicherheit als einhergehende Begleiter für Fehlverhalten sorgen können.
Zünden Sie Feuerwerkskörper nur dann, wenn Ihr Körper durch entsprechende Kleidung geschützt ist. Tragen Sie keine leicht brennbaren Kleidungsstücke, oder Kleidung die schnell schmelzen kann (z.B. Feinstrumpfhosen). Beim Tragen kurzer Hosen sind Ihre Beine ungeschützt. Fehlfunktionen der Feuerwerkskörper können so leicht zu Verbrennungen der Haut führen.